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Rohstoffberatungen |
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Expertisen. |
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Öffentliche Bestellung
und Vereidigung |
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Die öffentliche Bestellung
ist die "Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die
der Aussage der beeidigten Sachverständigen einen erhöhten
Wert verleiht" (Bundesverwaltungsgericht). Das Gütesiegel
der öffentlichen Bestellung erhält ein Sachverständiger
nur dann, wenn er auf seinem Sachgebiet neben überdurchschnittlichen
Fachkenntnissen umfangreiche praktische Erfahrungen aus seiner
langjährigen Berufspraxis in einem aufwändigen Prüfverfahren
nachgewiesen hat. Nach erfolgter öffentlicher Bestellung
steht die Arbeit des vereidigten Sachverständigen weiterhin
unter ständiger Aufsicht und Kontrolle der vom Staat beauftragten
Bestellungskörperschaft. Falls die fachliche Qualifikation
oder aber die persönliche Eignung eines Sachverständigen
nicht mehr den gestellten Anforderungen entspricht, wird die
öffentliche Bestellung zurückgenommen oder widerrufen. |
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Öffentlich bestellte
Sachverständige und ihre Aufgaben |
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Öffentlich bestellte
Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig
und unparteiisch zu handeln. Gutachten von öffentlich bestellten
Sachverständigen sind neutral, d. h. Dritte, denen die
Gutachten vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse
verlassen. Außer der Gutachtenerstellung zählen zu
dem Aufgabenbereich von öffentlich bestellten Sachverständigen
auch: |
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Bewertungen |
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Beratungen |
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Überprüfungen |
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Überwachungen |
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schiedsgutachterliche Tätigkeiten |
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schiedsgerichtliche Tätigkeiten. |
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Beauftragung
von öffentlich bestellten Sachverständigen |
Durch die Beauftragung von
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
erhalten |
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Gerichte |
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öffentliche Institutionen |
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Unternehmen |
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private Verbraucher |
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Dienstleistungen von hoher
Qualität und Sicherheit für ihre Entscheidungen. |