Über Dr. Peer-L. Gehlken

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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Von der Industrie- und Handelskammer Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Geochemie und Mineralogie anorganischer Rohstoffe. Mit Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit!

  • Beweissicherung
  • Schadensfeststellung
  • Leistungsbeurteilung
  • Prüfung der Möglichkeit zur Schadensbehebung
  • Unterbreitung von Sanierungsvorschlägen.

Außer neutralen, nachprüfbaren und nachvollziehbaren Gutachten unter Beachtung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Stand der Technik und der gültigen Normen gehören zum Leistungsangebot des Sachverständigen Dr. P.-L. Gehlken u. a. auch:

  • Rohstoffberatungen
  • Expertisen.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die öffentliche Bestellung ist die „Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage der beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht“ (Bundesverwaltungsgericht). Das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung erhält ein Sachverständiger nur dann, wenn er auf seinem Sachgebiet neben überdurchschnittlichen Fachkenntnissen umfangreiche praktische Erfahrungen aus seiner langjährigen Berufspraxis in einem aufwändigen Prüfverfahren nachgewiesen hat.

Bestellungsurkunde (Mittel)

Nach erfolgter öffentlicher Bestellung steht die Arbeit des vereidigten Sachverständigen weiterhin unter ständiger Aufsicht und Kontrolle der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Falls die fachliche Qualifikation oder aber die persönliche Eignung eines Sachverständigen nicht mehr den gestellten Anforderungen entspricht, wird die öffentliche Bestellung zurückgenommen oder widerrufen.

Öffentlich bestellte Sachverständige und ihre Aufgaben

Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen sind neutral, d. h. Dritte, denen die Gutachten vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Außer der Gutachtenerstellung zählen zu dem Aufgabenbereich von öffentlich bestellten Sachverständigen auch:

  • Bewertungen
  • Beratungen
  • Überprüfungen
  • Überwachungen
  • schiedsgutachterliche Tätigkeiten
  • schiedsgerichtliche Tätigkeiten.

Beauftragung von öffentlich bestellten Sachverständigen
Durch die Beauftragung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhalten

  • Gerichte
  • öffentliche Institutionen
  • Unternehmen
  • private Verbraucher

Dienstleistungen von hoher Qualität und Sicherheit für ihre Entscheidungen.

Meine Referenzen